Älterer Herr mit Gehhilfe und Krankenschwester, die ihn stützt

Länder EU und EWR

Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Länder EU + EWR) in Pflegefachberufen und zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung.

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Alle auf dieser Seite befindlichen Download-Dokumente sind weiterhin gültig und werden zeitnah aktualisiert.

Wichtige Hinweise

Die Antragstellung und Übersendung der Unterlagen kann nicht per E-Mail erfolgen. Bitte senden Sie die beglaubigten Kopien Ihrer Ausbildungsunterlagen auf dem Postweg zu.

Die Unterlagen sind grundsätzlich als beglaubigte Kopien (keine Farbkopien) vorzulegen, es sei denn, es ist bei den einzelnen Unterlagen vermerkt, dass unbeglaubigte Kopien ausreichend sind. Beglaubigen kann ein Notar oder die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in Deutschland.
Die deutschen Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten und beeidigtem Übersetzer anzufertigen bzw. zu beglaubigen. Die Übersetzungen müssen vom Original oder beglaubigten Kopien angefertigt werden und dies ist vom Übersetzer zu bescheinigen. Übersetzungen, die von unbeglaubigten Fotokopien angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden.

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