Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist seit 1. Januar 2023 hessenweite Fachaufsichtsbehörde für die Ausbildung der Berufe Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten.
Als bundeseinheitlich staatlich anerkannte Ausbildungsberufe der operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen besteht die 3-jährige Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistent:in und Operationstechnischen Assistent:in.
Mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetz über die Berufe der Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten (ATA-OTA-G) wurde eine umfassende Reform der 3-jährigen Ausbildung nach dem Anästhesietechnischen- und Operationstechnischen-Assistenten-Gesetz-ATA-OTA-G vorgenommen. Dazu wurde eine dazugehörige Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (APrV) legitimiert.
Die Ausbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistentenund Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten umfasst:
- theoretischer und praktischer Unterricht mit einem Umfang von 2100 Stunden an einer staatlich anerkannten Schule
- eine praktische Ausbildung in ambulanten oder stationären Einrichtungen mit einem Umfang von 2500 Stunden
- sowie ein Pflegepraktikum im ambulanten oder stationären Versorgungsbereich mit einem Umfang von 120 Stunden.
Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten, die vor dem 1. Januar 2022 die Ausbildung nach den bisherigen Regelungen nach der DKG begonnen haben, schließen diese nach Übergangs- und Bestandsschutzregelungen ab. Die Ausbildung wird in diesem Fall nach den bisherigen Regelungen der DKG absolviert. Wurde die Ausbildung in einem der beiden Berufe vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen bzw. nach den alten Regelungen abgeschlossen, kann ein Antrag auf eine nachträgliche staatliche Anerkennung beantragt werden.
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege obliegt die staatliche Anerkennung, die Aufsicht über die Ausbildungsstätten sowie die Genehmigung der Schulen für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten zur Annahme von Auszubildenden. Die Behörde ist zuständig für Prüfungsangelegenheiten, die Erteilung von Berufserlaubnisurkunden und die Erstellung von Ersatzdokumenten. Sie entscheidet über potenzielle Gleichwertigkeiten anderer Ausbildungsinhalte sowie mögliche Ausbildungsverkürzungen.