Wer in Deutschland einen reglementierten akademischen Gesundheitsberuf als
- Ärztin oder Arzt,
- Zahnärztin oder Zahnarzt,
- Apothekerin oder Apotheker,
- Psychotherapeutin oder -therapeut,
ausüben möchte, braucht dafür eine gültige Approbation (Zulassung) oder befristete Berufserlaubnis. Beides beantragen Sie beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), wenn Sie beabsichtigen, eine Tätigkeit in Hessen aufzunehmen.
Das behördliche Antragsverfahren richtet sich nicht nur danach, in welchem Bundesland Sie arbeiten werden. Entscheidend ist überdies, wo Sie die ausländischen Berufsqualifikationen erworben haben.
Ausführliche Informationen zu Antrag, nötigen Sprachkenntnissen, Verfahrensabläufen und -kosten, Übersetzungen einzureichender Dokumente oder Beratungsstellen finden Sie, teils in Englisch und Ukrainisch, nachstehend. Bitte machen Sie sich damit eingehend vertraut, bevor Sie einen Antrag auf Approbation beziehungsweise Berufserlaubnis einreichen.