Heilquellen, deren Erhaltung zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich erscheint, können staatlich anerkannt werden (staatlich anerkannte Heilquelle).
Über die Anerkennung und deren Widerruf entscheidet in Hessen zentral das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) als Gesundheitsbehörde. Dabei werden die heilende Wirkung des Heilwassers (Balneologisches Gutachten) sowie wasserwirtschaftliche Belange berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit dem pharmazeutischen Fachdezernat werden arzneimittelrechtliche Belange in Bezug auf das Heilwasser abgestimmt.
Die Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) für das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Heilquellen werden derzeit überarbeitet. .
Grundlage der Richtlinie für das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Heilquellen sind die Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen. Diese Begriffsbestimmungen sind allgemein anerkannte Grundsätze des Kur- und Bäderwesens. Sie regeln u.a. Anerkennungsvoraussetzungen und enthalten Analyserichtlinien.