Krankenschwester tröstet ihre ältere Patientin, indem sie die Hände hält

Pflegeheime

Investive Förderung von Einrichtungen zur Altenpflege

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist zuständig für die Abwicklung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie ggf. sonstigen investiven Vorhaben im Bereich der Altenpflegeeinrichtungen.

Gefördert werden im Einzelnen:

  • Altenpflegeinrichtungen
  • Seniorendienstleistungszentren
  • Tagespflege- und Begegnungsstätten
  • Kurzzeitpflegeplätze
  • gerontopsychiatrische Wohneinrichtungen
  • Altenpflegeschulen
  • behinderten- und rollstuhlgerechte Umgestaltung von Einrichtungen

Die Federführung ist beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration angesiedelt. Vom Zeitpunkt der Bewilligung eines Projektes durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration bis zum Abschluss dieser Investivmaßnahme obliegt die Bearbeitung - mit Ausnahme der baufachlichen Prüfung - dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege.

Grundlage für die Förderung dieses investiven Bereiches ist die Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie des Landes Hessen (IMFR).

Die vorgenannte Förderung wurde zum 01.01.2019 eingestellt. Es werden weder Neuanträge entgegengenommen noch Förderungen neuer Maßnahmen bewilligt. Weiterhin bearbeitet und abgewickelt werden bereits bestehende und noch nicht abgeschlossene Projekte.

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